Arbeitsgericht Karlsruhe
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Arbeitsgericht |
Anschrift | Ritterstr. 12, 76133 Karlsruhe |
Telefon | 0721-1752500 |
E-Mail sendenWebsite aufrufenMaps & Routenplaner |
Öffnungszeiten
Mo | heute geöffnet 09:00 - 12:00 Uhr |
Mo | heute geöffnet 13:00 - 15:30 Uhr |
Di | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di | 13:00 - 15:30 Uhr |
Mi | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mi | 13:00 - 15:30 Uhr |
Do | 09:00 - 12:00 Uhr |
Do | 13:00 - 15:30 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstleistungen (Auswahl)
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Betriebsverfassungssachen, Mitbestimmungssachen, Erhebung der Kündigungsschutzklage, Wahrung tariflicher Ausschlussfristen
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Arbeitsgericht Karlsruhe sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Betriebsverfassungssachen, Mitbestimmungssachen, Erhebung der Kündigungsschutzklage, Wahrung tariflicher Ausschlussfristen, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
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Arbeitsgericht Informationen
Das Arbeitsgericht schlichtet als erste Instanz Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Tarifvertragsparteien. In einer Kammer des Arbeitsgerichts sitzen ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Grundlage bildet das deutsche Arbeitsrecht u. a. mit Arbeitsgerichtsgesetz.
Zu unterscheiden ist zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht als einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland.
Zu unterscheiden ist zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht als einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland.
Arbeitsgericht Dienstleistungen
Vor dem Arbeitsgericht werden Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, arbeitnehmerähnlichen Personen, Auftraggebern, Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (z. B. Arbeitnehmerverband), Tarifvertragsparteien etc. nach Arbeitsrecht und Arbeitsgerichtsgesetz geschlichtet. Unterschieden wird zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Streitigkeiten wegen z. B. Tarifen, Arbeitsbedingungen, Löhnen, Arbeitszeiten, Arbeitsumfeld, Diskriminierung, Kündigungen, Arbeitsverträgen werden am Arbeitsgericht geklärt.
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