Das Arbeitsgericht schlichtet als erste Instanz Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Tarifvertragsparteien. In einer Kammer des Arbeitsgerichts sitzen ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Grundlage bildet das deutsche Arbeitsrecht u. a. mit Arbeitsgerichtsgesetz.
Zu unterscheiden ist zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht als einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland.
Arbeitsgericht München Dienstleistungen
Vor dem Arbeitsgericht werden Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, arbeitnehmerähnlichen Personen, Auftraggebern, Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (z. B. Arbeitnehmerverband), Tarifvertragsparteien etc. nach Arbeitsrecht und Arbeitsgerichtsgesetz geschlichtet. Unterschieden wird zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Streitigkeiten wegen z. B. Tarifen, Arbeitsbedingungen, Löhnen, Arbeitszeiten, Arbeitsumfeld, Diskriminierung, Kündigungen, Arbeitsverträgen werden am Arbeitsgericht geklärt.