Ausländerbehörde Ausländer- und Asylangelegenheiten des Landkreises: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Uns sind keine Öffnungszeiten bekannt. | ||||
WochentagTag | Datum | Geöffnet? | Uhrzeiten | Hinweise |
---|---|---|---|---|
betrifft alle Tage und Öffnungszeiten | siehe Website | |||
MittwochMi | 15. Mai 202415.05. | Zeiten unbekannt | ||
DonnerstagDo | 16. Mai 202416.05. | Zeiten unbekannt | ||
FreitagFr | 17. Mai 202417.05. | Zeiten unbekannt | ||
SamstagSa | 18. Mai 202418.05. | Zeiten unbekannt | ||
SonntagSo | 19. Mai 202419.05. | Zeiten unbekannt | ||
MontagMo | 20. Mai 202420.05. | Zeiten unbekannt | ||
DienstagDi | 21. Mai 202421.05. | Zeiten unbekannt |
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Ausländerbehörde |
Anschrift | Brauhausstr. 21, 01662 Meißen |
Telefon | 03521 725-1 702 |
E-Mail sendenWebsite aufrufenMaps & Routenplaner |
Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde Ausländer- und Asylangelegenheiten des Landkreises sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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