Ausländerbehörde des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Anschrift, Telefon, E-Mail
Kategorie | Ausländerbehörde |
Anschrift | Hochstr. 1, 17033 Neubrandenburg |
Telefon | 0395 57087 5808 |
E-Mail sendenMaps & Routenplaner |
Öffnungszeiten Hinweise
Mi | heute geschlossen |
Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon und E-Mail des Angebots Ausländerbehörde des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sorgfältig für Sie recherchiert. Die Angabe Website ist uns leider nicht bekannt.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten, es gibt Einschränkungen an einzelnen Tagen. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
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Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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