Ausländerbehörde München: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Die Einrichtung hat 5 Tage pro Woche geöffnet: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag. An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen: Samstag und Sonntag. Die Öffnungszeiten der kommenden 7 Tage für das Angebot Ausländerbehörde München haben wir in in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Hinweise. | ||||
WochentagTag | Datum | Geöffnet? | Uhrzeiten | Hinweise |
---|---|---|---|---|
SonntagSo | 05. Mai 202405.05. | geschlossen | heute geschlossen! | |
MontagMo | 06. Mai 202406.05. | geöffnet | 07:30 - 12:00 Uhr | |
DienstagDi | 07. Mai 202407.05. | geöffnet | 08:30 - 12:00 Uhr | |
DienstagDi | 07. Mai 202407.05. | geöffnet | 14:00 - 18:00 Uhr | |
MittwochMi | 08. Mai 202408.05. | geöffnet | 07:30 - 12:00 Uhr | |
DonnerstagDo | 09. Mai 202409.05. | geöffnet | 08:30 - 15:00 Uhr | |
FreitagFr | 10. Mai 202410.05. | geöffnet | 07:30 - 12:00 Uhr | |
SamstagSa | 11. Mai 202411.05. | geschlossen |
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Ausländerbehörde |
Anschrift | Ruppertstr. 19, 80466 München |
Telefon | 089 233-27065 |
E-Mail sendenWebsite aufrufenMaps & Routenplaner |
Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde München sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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