Das Finanzamt ist als Teil der Bundesfinanzverwaltung vielen durch Steuererklärung und Steueranmeldung bekannt. Ein Finanzamt ist allgemein der Oberfinanzdirektion bzw. Landesfinanzbehörde unterstellt, sodass z. B. in Berlin ein Bezirksfinanzamt der Senatsverwaltung für Finanzen untersteht. Hauptaufgabe des Finanzamtes ist die Steuerverwaltung, während sich um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern die Bundesfinanzbehörde (z. B. Hauptzollamt) kümmert. Basis dafür bildet das Finanzverwaltungsgesetz (FVG).
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