Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Jugendamt |
Anschrift | Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon | 08821 / 751-256 |
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Öffnungszeiten
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Unterstützung bei der Erziehung von Kindern , Unterstützung bei der Betreuung von Kindern, Unterstützung bei der Bildung von Kindern, Schaffung positiver Lebensbedingungen für Familien, Schutz vor Gefahren
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Unterstützung bei der Erziehung von Kindern , Unterstützung bei der Betreuung von Kindern, Unterstützung bei der Bildung von Kindern, Schaffung positiver Lebensbedingungen für Familien, Schutz vor Gefahren, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
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Jugendamt Informationen
Das Jugendamt ist die Behörde, die für Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. Jeder Ort in Deutschland besitzt normalerweise eine Einrichtung zur Jugendhilfe, während auf Landkreis-Ebene das Kreisjugendamt besteht.
Generelle Aufgaben des Jugendamtes sind die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, Kinderförderung und Beratungsangebote. Dabei ist das SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) neben dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz die wichtigste Grundlage.
Generelle Aufgaben des Jugendamtes sind die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, Kinderförderung und Beratungsangebote. Dabei ist das SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) neben dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz die wichtigste Grundlage.
Jugendamt Dienstleistungen
Allgemein ist das Jugendamt für soziale Dienstleistungen wie Elterngeld und Kindergeld zuständig. Oft werden Beratungsangebote zur Adoption (als unverheiratetes Paar, Ablauf des Verfahrens, Adoptionsunterlagen, Kosten etc.) angeboten.
Übliche Aufgabenbereiche des Jugendamtes sind außerdem: Amtsvormundschaft, Anerkennung der Vaterschaft, Sorgerechtserklärung, Kindererziehung, Elterngeld, Unterhaltsverpflichtung, Sorgeerklärung, Sorgerechtberatung, Adoptionsverfahren, Unterhaltsfragen und Adoptionsvoraussetzungen.
Übliche Aufgabenbereiche des Jugendamtes sind außerdem: Amtsvormundschaft, Anerkennung der Vaterschaft, Sorgerechtserklärung, Kindererziehung, Elterngeld, Unterhaltsverpflichtung, Sorgeerklärung, Sorgerechtberatung, Adoptionsverfahren, Unterhaltsfragen und Adoptionsvoraussetzungen.
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