Betreuungsgericht Springe
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Betreuungsgericht |
Anschrift | Zum Oberntor 2, 31832 Springe |
Telefon | 05041 2031 0 |
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Öffnungszeiten
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Amtsgericht, Rechtspfleger, psychischer Erkrankung, geistige Behinderung, gesetzlicher Vertreter
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Betreuungsgericht Springe sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Amtsgericht, Rechtspfleger, psychischer Erkrankung, geistige Behinderung, gesetzlicher Vertreter, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
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Betreuungsgericht Informationen
Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts und entsprechend des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für Angelegenheiten von Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen zuständig. Im Gegensatz zum Vormundschaftsgericht ist das Betreuungsgericht nicht für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Minderjähriger zuständig.
Wenn eine Betreuung angeordnet wird, folgt das Betreuungsverfahren.
Wenn eine Betreuung angeordnet wird, folgt das Betreuungsverfahren.
Betreuungsgericht Dienstleistungen
Unterbringung und Betreuung von Volljährigen sind typische betreuungsrechtliche Angelegenheiten.
Nach Betreuungsanordnung folgt das Betreuungsverfahren mit Bestellung eines Betreuers. Oft gesuchte Begriffe in Zusammenhang mit dem Betreuungsgericht sind Betreuungsverfügung, Betreuungsverfahren, Betreuerbestellung, Unterbringungsverfahren, Familiengericht und FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Nach Betreuungsanordnung folgt das Betreuungsverfahren mit Bestellung eines Betreuers. Oft gesuchte Begriffe in Zusammenhang mit dem Betreuungsgericht sind Betreuungsverfügung, Betreuungsverfahren, Betreuerbestellung, Unterbringungsverfahren, Familiengericht und FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
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